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   VG Augsburg, 31.05.2012 - Au 5 K 11.978   

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https://dejure.org/2012,17457
VG Augsburg, 31.05.2012 - Au 5 K 11.978 (https://dejure.org/2012,17457)
VG Augsburg, Entscheidung vom 31.05.2012 - Au 5 K 11.978 (https://dejure.org/2012,17457)
VG Augsburg, Entscheidung vom 31. Mai 2012 - Au 5 K 11.978 (https://dejure.org/2012,17457)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Feststellungsklage; Nutzungsuntersagung; Vollstreckungshindernis (bejaht)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Augsburg, 31.05.2012 - Au 5 K 11.1025

    Verpflichtungsklage auf Erteilung Baugenehmigung; Nutzungsänderung einer

    Auszug aus VG Augsburg, 31.05.2012 - Au 5 K 11.978
    Die Beigeladene hat gegen den vorbezeichneten Bescheid Klage erhoben (Au 5 K 11.1025).

    Auch lässt die im Verfahren Au 5 K 11.1025 erfolgte Beiladung der Klägerin ein Rechtsschutzbedürfnis für die hier erhobene Feststellungsklage nicht entfallen (so auch BayVGH vom 6.12..2011, Az. 15 CS 11.2402; juris).

    Ungeachtet der insoweit ermöglichten Rechtskrafterstreckung des Urteils im Verfahren Au 5 K 11.1025 gemäß § 121 VwGO kann die Klägerin als Mieterin der Räumlichkeiten ein berechtigtes Interesse daran geltend machen, gesondert feststellen zu lassen, dass eine Vollstreckung der mit Bescheid vom 15. Juni 2011 ausgesprochenen Nutzungsuntersagung ihr gegenüber ausgeschlossen ist.

  • VG Augsburg, 15.09.2011 - Au 5 E 11.854

    Einstweilige Anordnung; Nutzungsuntersagung; Veränderungssperre; Feinsteuerung

    Auszug aus VG Augsburg, 31.05.2012 - Au 5 K 11.978
    Ein von der Klägerin gleichfalls gestellter Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung blieb mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 15. September 2011 erfolglos (Au 5 E 11.854).

    Das hiergegen von Seiten der Klägerin angestrengte Beschwerdeverfahren wurde nach Abgabe übereinstimmender Erledigungserklärungen mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. Dezember 2011 eingestellt (Az. 15 CE 11.2404) und weiter festgestellt, dass der Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg im Verfahren Au 5 E 11.854 wirkungslos geworden sei.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte, die beigezogene Akte des Verfahrens Au 5 E 11.854 sowie die von der Beklagten vorgelegten Behördenakten Bezug genommen.

  • VGH Bayern, 06.12.2011 - 15 CS 11.2402

    Nutzungsuntersagung gegen Grundstückseigentümer; Sofortvollzug; fehlende

    Auszug aus VG Augsburg, 31.05.2012 - Au 5 K 11.978
    Das hiergegen von der Beigeladenen angestrengte Beschwerdeverfahren hatte Erfolg als mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 6. Dezember 2011 (Az: 15 CS 11.2402) der Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 12. September 2011 aufgehoben und die aufschiebende Wirkung der Klage der Beigeladenen gegen die Nr. 2 des Bescheids der Beklagten vom 15. Juni 2011 (Nutzungsuntersagung) wiederhergestellt wurde.

    Auch lässt die im Verfahren Au 5 K 11.1025 erfolgte Beiladung der Klägerin ein Rechtsschutzbedürfnis für die hier erhobene Feststellungsklage nicht entfallen (so auch BayVGH vom 6.12..2011, Az. 15 CS 11.2402; juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.1996 - 11 B 2310/96

    Betriebswohnung - Unzulässige Zwangsgeldsfestsetzung gegen Pflichtigen, wenn die

    Auszug aus VG Augsburg, 31.05.2012 - Au 5 K 11.978
    Ist der Pflichtige, hier die Beigeladene, zur Erfüllung nicht in der Lage, weil er dabei in Rechte Dritter, hier der Klägerin, eingreifen müsste, so liegt darin ein Vollstreckungshindernis, solange gegenüber dem Dritten, d.h. der Klägerin, keine vollziehbare Duldungsverfügung erlassen worden ist (vgl. VGH BW vom 16.4.1994, NVwZ-RR 1995, 120; OVG NRW vom 10.10.1996, NVwZ-RR 1998, 76).
  • VG Augsburg, 12.09.2011 - Au 5 S 11.1026

    Nutzungsuntersagung; Sofortvollzug; Störerauswahl; Bebauungsplan; Feinsteuerung;

    Auszug aus VG Augsburg, 31.05.2012 - Au 5 K 11.978
    Ein geltend gemachter Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage der Beigeladenen gegen die für sofort vollziehbar erklärte Nutzungsuntersagung wurde zunächst mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 12. September 2011 abgelehnt (Au 5 S 11.1026).
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